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Qualifikationen in der Ersten Hilfe

Diese Ausbildung dient zur Erlangung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Ersten Hilfe.

Voraussetzungen: Zur Teilnahme ist jedermann berechtigt. Es sind keine speziellen Voraussetzungen erforderlich.

Diese Ausbildung ist eine spezielle Schulung für Eltern, Sorgeberechtigte, Erzieher und Lehrer sowie sonstige Interessierte, um auf Notfälle, die im Kindesalter auftreten können, vorbereitet zu sein. Sie eignet sich insbesondere für Personal in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen.

Voraussetzungen: Zur Teilnahme ist jedermann berechtigt. Es sind keine speziellen Voraussetzungen erforderlich.

    Diese Ausbildung ist eine spezielle Schulung für Lehr- und Betreuungspersonal, um auf Notfälle, die in Schulen und Betreuungseinrichtungen auftreten können, vorbereitet zu sein. Diese Ausbildung ist konform mit den Ausbildungsinhalten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Grundsatz 304-001, Anhang 6) „Erste Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“.

    Voraussetzungen: Zur Teilnahme ist jedermann berechtigt. Es sind keine speziellen Voraussetzungen erforderlich.

    Die Erste Hilfe-Fortbildung dient der Reaktivierung und Vertiefung bereits erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten aus einer Erste Hilfe-Ausbildung oder vorherigen Erste Hilfe-Fortbildung, sowie der Ver-mittlung weiterführender Inhalte der Ersten Hilfe.

    Voraussetzungen: Erste Hilfe-Ausbildung oder Erste Hilfe-Fortbildung

    Die „Fortbildung Erste Hilfe bei Kindernotfällen“ dient der Reaktivierung und Vertiefung bereits erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten aus einer Ausbildung „Erste Hilfe bei Kindernotfällen“, sowie Vermittlung weiterführender Inhalte der Ersten Hilfe bei Kindernotfällen.

    Voraussetzungen: Erste Hilfe-Aus- oder Fortbildung oder Aus- oder Fortbildung "Erste Hilfe bei Kindernotfällen", "Erste Hilfe-Ausbildung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder" (gemäß DGUV Grundsatz 304-001, Anhang 6)

      Die Ausbildung zum Erste Hilfe-Ausbilder ist die Voraussetzung zur verantwortlichen Leitung und Durchführung von Lehrgängen im Bereich der Ersten Hilfe gemäß Vorgaben der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe für die gesetzlichen Unfallversicherungen (BG-QSEH) und verschiedener Behörden im Wirkungsbereich der DLRG.

      Voraussetzungen:

      • Mitgliedschaft in der DLRG
      • Mindestalter 18 Jahre
      • Befürwortung der entsendenden Gliederung
      • Pädagogische Lehrkräfteausbildung (371)
      • Hospitationen/Assistenzen bei Erste Hilfe Ausbildungen

      Die Ausbildung zum Ausbilder „Erste Hilfe bei Kindernotfällen“ ist die Voraussetzung zur verantwortlichen Leitung und Durchführung von Lehrgängen und Fortbildungen für Notfälle, die im Kindesalter auftreten können.

      Voraussetzungen:

      • Mitgliedschaft in der DLRG
      • Erste Hilfe bei Kindernotfällen (313)
      • gültige Erste Hilfe-Ausbilder Urkunde (381)

      Qualifikationen im Sanitätsdienst

      Die Sanitätsausbildung A ist die Ausbildung zum Sanitätshelfer und dient der Vertiefung und Erweiterung bereits erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten aus einer Ersten Hilfe-Ausbildung.

      Voraussetzungen:

      • Mitgliedschaft in der DLRG
      • Mindestalter 14 Jahre
      • gültige Erste Hilfe-Ausbildung

      Die Sanitätsausbildung B ist die Ausbildung zum Sanitäter und dient der Vertiefung und Erweiterung bereits erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten aus einer Sanitätsausbildung A.

      Voraussetzungen:

      • Mitgliedschaft in der DLRG
      • Mindestalter 16 Jahre
      • gültige Sanitätsausbildung A

      Die Sanitätsfortbildung dient der Reaktivierung und Vertiefung bereits erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten aus einer Sanitätsausbildung.

      Voraussetzungen:

      • Mitgliedschaft in der DLRG
      • gültige Sanitätsausbildung A oder gültige Sanitätsausbildung B

      Für die verantwortliche Leitung und Durchführung der Lehrgänge Sanitätsausbildung A, Sanitätsausbildung B und Sanitätsfortbildung ist die Qualifikation als Sanitätsausbilder erforderlich.

      Voraussetzungen:

      • Mitgliedschaft in der DLRG
      • Befürwortung der entsendenden Gliederung
      • gültige Sanitätsausbildung B
      • gültige Erste Hilfe-Ausbilder Urkunde (381)
      • Hospitationen/Assistenzen bei Sanitätsausbildungen bzw. -fortbildungen

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