Qualifikationen im Bootsdienst
Der DLRG-Bootsführerschein A ist erforderlich für den gesamten Binnenbereich. Dieser umfasst die Bundes- und Landesgewässer sowie die in kommunaler oder privater Trägerschaft stehenden Wasserflächen.
Der DLRG-Bootsführerschein B ist erforderlich für den Bereich der Seeschifffahrtsstraßen und Seestraßen.
Erwirbt der Bewerber die Qualifikationen DLRG-Bootsführer A und DLRG-Bootsführer B wird ihm die Lizenz DLRG Bootsführer A/B erteilt.